Die Psychotherapie dient der Feststellung, Linderung und Heilung psychischer Erkrankungen.
Die Verhaltenstherapie, als eine Fachrichtung der Psychotherapie, ist wissenschaftlich sehr gut fundiert. Mit ihren Methoden lassen sich gute Erfolge u.a. in der Behandlung von Depressionen,
Ängsten, Zwängen und Essstörungen erzielen. Dabei werden Zusammenhänge zwischen Denken, Fühlen und Verhalten erarbeitet und Veränderungsmöglichkeiten erprobt und geübt.
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs nutzen Sie am besten die telefonische Sprechstunde.
Im Erstgespräch, auch Psychotherapeutische Sprechstunde genannt, wird ein Überblick über die Beschwerden und Probleme gewonnen, eine Verdachtsdiagnose gestellt und abgewogen, ob eine
Verhaltenstherapie voraussichtlich hilfreich ist oder ob eine alternative Behandlung in Betracht gezogen werden sollte.
Es folgt die so genannte Probatorik in der eine ausführliche Diagnostik, eine Problem- und Zielanalyse erfolgt und der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt wird.
Erst nach erfolgter Zusage durch die Krankenkasse beginnt die Therapie.
Die Kosten einer Verhaltenstherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nach erfolgter Beantragung und gegebener Indikation übernommen.
Im Regelfall übernehmen Privatversicherungen die Kosten, wobei manchmal Eigenanteile vorgesehen sind. Die Praxis berechnet den 3,0-fachen Satz im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privatversicherung, welche Konditionen für Sie gelten.